Alle 8 Bayerischen TBA-Betriebe sind Risikomaterialbetriebe geworden.
Der Grund hierfür liegt in dem praktisch nicht trennbaren Rohstoffstrom
aus Metzgereien und der Tierkörpereinsammlung. Demzufolge sind alle
Endprodukte hieraus zwingend thermisch zu beseitigen, also auch das Fett.
Hierfür hat sich in den vergangen Monaten ein Markt gebildet, der sich im Preis anlehnt an schweres Heizöl.
Zur Kostenentlastung der Schlachtbetriebe und der heimischen Landwirtschaft werden durch den Freistaat die Kosten für die Verbrennung von Tiermehl seit Inkrafttreten des Verfütterungsverbotes bis wahrscheinlich Ende 2002 bezahlt. Dieser Kostenzuschuß wird bzw. wurde bereits an die Metzgereien und Schlachtbetriebe weitergeleitet durch gesenkte Entgelte bzw. Gebühren für die Entsorgung und Verwertung von Schlachtabfällen.
Praktische Abwicklung
Höhere Aufwendungen im Bereich der Verwaltungspersonalkosten durch die Einsammlung und Weitergabe der Rinderpässe. Der lückenlose Verbleib eines jeden verendeten Rindes kann jetzt damit sicher gestellt werden.
Höhere Aufwendungen durch das Absetzen der Köpfe und dem gesamten damit verbundenen Handling wie z. B. Kühlung, Probenahmevorbereitung, Reinigung u. Desinfektion, Einfrieren von Rückstellproben und deren Auf-bewahrung. Die Kostenregelung hierfür ist leider noch nicht geklärt
Der Rohwarenanfall für die Tierkörperbeseitigungen in Bayern hat sich erhöht, so fallen bei der Schlachtung eines Rindes derzeit im Schnitt etwa 100 kg Schlachtabfälle für die TBA an, vor der BSE-Krise waren es etwa 40 kg. Entsprechend hoch ist die Auslastung der 8 Bayerischen TBA-Betriebe, wodurch die freien Kapazitäten für Seuchenfälle eingeschränkt sind.
Neue EU-Gesetzgebung
Der EU-Verordnungsentwurf zur Kategorisierung der Rohware sorgt durch die vorgesehene lebensmitteltaugliche Rohware nach Kategorie III und da-mit zur Herstellung von Futtermittel nach einer Drucksterilisation für Diskussionsstoff in allen Kreisen.
Vor dieser Neuregelung müssen wir uns aber erst Gedanken über viele Ausnahmen machen, die noch vorhanden sind bei:
Fettabscheiderinhalten aus Schlachthöfen u. Metzgereien
und
Speiseresten aus der Gastronomie u. Großverpflegung
Fettabscheiderinhalte gelangen heute ausschließlich in landwirtschaftliche Biogasanlagen, die in einer Co-Fermentation diese mit Gülle von Rindern oder Schweinen vergären, eine Wärmebehandlung ist hierbei nicht generell vorgeschrieben – eine Sterilisation die eine wesentlich höhere Inaktivierung erreicht, gibt es hierbei in keiner uns bekannten Anlage in Bayern.
Die Verfütterung von Speiseresten nach einer Behandlung 90 Grad 60 Min. wird auch als kritisch angesehen, da die Temperaturen im Vergleich zu den TBA-Verfahren bei 133 Grad 3 bar zu niedrig sind.
Die EU denkt über ein generelles Verfütterungsverbot von Speiseresten nach, welches in aller Konsequenz der Überwachung und Handhabung das sicherste Mittel zur Vermeidung von Seuchen z. B. MKS in England wäre.
Der LTS fordert deshalb für die Zukunft ein generelles Verfütterungsverbot für Speisereste, auch wenn dies etwas höhere Kosten verursacht. Die Drucksterilisation und anschließende Bio-Vergärung oder thermische Verfahren müssen zur Behandlung für alle anfallenden Speisereste und Fettabscheiderinhalte ohne Ausnahmen festgeschrieben werden.