Unter Schlachtnebenprodukte versteht man alle anfallenden nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten tierischen Abfälle, welche beim Schlachten anfallen. Dies sind z.B. Federn, Borsten, Felle, Häute, Hörner, Klauen usw..
...mehr
Tierkörper im Sinne des Gesetzes sind verendete, totgeborene oder ungeborene Tiere sowie getötete Tiere, die nicht zum menschlichen Genuss verwendet werden.
...mehr