Zum Inhalt (ALT-C)
Zur Navigation (ALT-N)
Zur Startseite (ALT-S)

LTS - Landesverband Tierkörperbeseitigung und Schlachtnebenproduktverwertung Bayern e.V.  |  E-Mail: info@ltsb.de  |  Online: http://www.ltsb.de

Definitionen

Unter Schlachtnebenprodukte versteht man alle anfallenden nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten tierischen Abfälle, welche beim Schlachten anfallen. Dies sind z.B. Federn, Borsten, Felle, Häute, Hörner, Klauen usw..  ...mehr
Tierkörper im Sinne des Gesetzes sind verendete, totgeborene oder ungeborene Tiere sowie getötete Tiere, die nicht zum menschlichen Genuss verwendet werden.  ...mehr
Demnach gelten folgende Tierkörperteile als spezifisches Risikomaterial  ...mehr
Alle erzeugten Produkte - Tiermehl und Tierfett- aus SRM-Materialien müssen laut EU-VO verbrannt werden.  ...mehr
Tiermehle dürfen grundsätzlich nicht mehr an landwirtschaftliche Nutztiere verfüttert werden.  ...mehr

drucken nach oben