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LTS - Landesverband Tierkörperbeseitigung und Schlachtnebenproduktverwertung Bayern e.V.  |  E-Mail: info@ltsb.de  |  Online: http://www.ltsb.de

KAT II TBA

Tiermehle dürfen grundsätzlich nicht mehr an landwirtschaftliche Nutztiere verfüttert werden.
Tierfett kann an die chemische Industrie abgegeben werden.
Fleischmehle aus Rohwaren der KAT II + III werden als NP-Dünger eingesetzt.

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