Tiermehle dürfen grundsätzlich nicht mehr an landwirtschaftliche Nutztiere verfüttert werden.
Tierfett kann an die chemische Industrie abgegeben werden.
Fleischmehle aus Rohwaren der KAT II + III werden als NP-Dünger eingesetzt.
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LTS - Landesverband Tierkörperbeseitigung und Schlachtnebenproduktverwertung Bayern e.V. | Online: http://wp10917478.server-he.de/
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Tiermehle dürfen grundsätzlich nicht mehr an landwirtschaftliche Nutztiere verfüttert werden.
Tierfett kann an die chemische Industrie abgegeben werden.
Fleischmehle aus Rohwaren der KAT II + III werden als NP-Dünger eingesetzt.