Seuchenvorbeuge
Alle Mitglieder unseres Landesverbandes haben in unserer Arbeitstagung am 14.12.2001 von einer immer schlechter überwachten Rohwarenströmen berichtet. Durch erhebliche Kostensteigerungen im Bereich der Tierkörperbeseitigungsanlagen versuchen viele unserer bisherigen Kunden und Rohstofflieferanten günstigere Entsorgungswege einzuschlagen.
Wir müssen darauf hinweisen, dass die Verwertung von Schlachtabfällen in Biogasanlagen ohne ausreichende Erhitzung immer noch zugelassen ist und seit Beginn der BSE-Krise im steigenden Maße praktiziert wird. Es gibt keine Regelung für Fettabscheider und Flotate aus Schlachthöfen, diese dürfen unbehandelt in Biogasanlagen gegeben werden. Es dürfen Spei- sereste immer noch bei 90 Grad erhitzt und anschließend verfüttert werden. Kurzum, es gibt vor allem in Bayern durch die Vielzahl der landwirtschaftlichen Biogasanlagen ein erheb- liches – gesetzlich legales Risikopotential – welches umgehend geregelt werden muß, wenn wir nicht systematisch auf einen Seuchenausbruch zusteuern wollen.
Behandlungsverfahren
Mehrfach hat unser Verband auf die unterschiedlichen Vorgaben für Temperaturen zur Hygienisierung oder Sterilisation von tierischen Nebenprodukten und Abfällen hingewiesen. Auch im jüngsten Entwurf der EU-Kommission für „Animal-By-Products“ sind nur 70 Grad Celsius über 60 Minuten für die Behandlung von tierischen Abfällen in Bio-Gasanlagen vor- geschrieben. Diese Temperaturen sind zu niedrig um eine Inaktivierung vieler Seuchen- und Krankheitserreger sicherzustellen. Wir vertreten daher grundsätzlich die Auffassung, dass alle Stoffe vermischt mit tierischen Nebenprodukten oder Abfällen, welche in den Kreislauf zu- rückgeführt werden, bei 133 Grad 20 Min sterilisiert werden müssen. Eine vorausschauende Seuchenpolitik der Länder muß dies von der EU fordern.
Keine englischen Verhältnisse beim Seuchenausbruch
In Bayern stehen 8 Tierkörperbeseitigungsanstalten, die seit der BSE Krise zum größten Teil ausgelastet sind, zur Beseitigung von Seuchentieren zur Verfügung. Da Vorhaltekapazitäten in den vergangen Jahren auf Empfehlung des Ministeriums abgebaut wurden, ist die freie Kapazität meist nur am Wochenende nutzbar. Die Gesamtverarbeitungskapazität aller Baye- rischen TBA´s beläuft sich auf etwa 70 Tonnen je Stunde. Damit können an einem Wochen- ende rd. 3300 Tonnen Tierkörper, dies entspricht z. B. 5500 Rindern, verarbeitet werden. Hierbei wird ersichtlich, dass die Kapazitäten doch beschränkt sind. Der Abtransport erfordert etwa 150 Lastzugfuhren.
Es ergeben sich aus Sicht des Landesverbandes folgende Fragen und Diskussionspunkte bei einem Seuchenszenario:
Wo müssen die Tiere geschlachtet bzw. getötet werden?
Wenn dies am Hof geschieht, sind für eine Tötung am Hof geeignete Vorrichtungen vorhanden?
Wer ist für die Tötung oder auch deren Organisation zuständig?
– Nicht die TBA –
Können Transporte der Seuchentiere unbürokratisch über Einzugbereichsgrenzen hinweg in Bayern erfolgen?
Wird die Bezahlung einer solchen Sonderaufgabe wieder über ein Jahr auf sich warten lassen?
– wie die normale Tierkörperabrechnung -
Was passiert mit der Milch aus Sperrgebieten?
– die TBA-Betriebe sind nicht in der Lage diese zu behandeln –
Wie aus den vorgenannten Fragen und den Mengenszenario ersichtlich wird, kann ein Seuchenbefall eines viehreichen Landkreises das vorhandene TBA-System total überlasten.
Wir plädieren daher für die Impfung der Tiere bei Seuchenverdacht, damit es nicht zu englischen Verhältnissen kommen muss.
Wie schon in der Vergangenheit sichern die Bayerischen Tierkörperbeseitigungsanstalten im Seuchenfall eine unproblematische schnell zu koordinierende Entsorgung und Beseitigung zu, die aber aufgrund vorhandener Kapazitätsgrenzen ihre Beschränkung hat.
Oberding, Dezember 2001
Rainer Berndt
1. Vorstand