Demnach gelten folgende Tierkörperteile als spezifisches Risikomaterial:
- Rinder jeden Alters:
Mandeln und Darm einschließlich Gekröse
- Rinder über 12 Monate:
Schädel einschließlich Hirn, Augen und Mandeln Rückenmark
- Rinder über 30 Monate:
Wirbelsäule ohne Schwanzwirbel, Querfortsätze der Lenden- und Brustwirbel sowie Kreuzbeinflügel, aber einschließlich Spinalganglien (Rückenmarksknoten)
Bei Schafen und Ziegen jeden Alters gelten Milz und Ileum, bei Schafen und Ziegen über 12 Monate bzw. mit durchbrochenem Schneidezahn gelten der Schädel mit Gehirn, Augen, Mandeln sowie das Rückenmark als spezifisches Risikomaterial.
Diese Materialien sind zu entfernen, blau einzufärben und getrennt zu lagern.
Alle TBA‘en sammeln diese „Rohware“ ein. Die eingesammelte Rohware wird in den TBA‘en verarbeitet.