Tierkörper im Sinne des Gesetzes sind verendete, totgeborene oder ungeborene Tiere sowie getötete Tiere, die nicht zum menschlichen Genuss verwendet werden.
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Tierkörper im Sinne des Gesetzes sind verendete, totgeborene oder ungeborene Tiere sowie getötete Tiere, die nicht zum menschlichen Genuss verwendet werden.